30. September 2025 | Online | 15:30 bis 17:10 Uhr

 

Am 30. September 2025 fand im Rahmen der HortiSustain-Reihe eine Online-Infoveranstaltung zum Thema „Patente und Schutzrechte im Überblick: Grundlagen, Möglichkeiten und Chancen“ statt. Herr Dr. Thomas Widmann von der TransMIT GmbH informierte praxisnah über geistiges Eigentum, insbesondere über Patente, Marken, Gebrauchsmuster und Sortenschutz. Im Fokus standen die Voraussetzungen für Patente, der Ablauf des Patentierungsverfahrens und der Sortenschutz bei neuen Pflanzensorten. Es wurde betont, wie wichtig der richtige Umgang mit neuen Daten vor der Anmeldung ist und welche wirtschaftliche Bedeutung Schutzrechte für forschungsintensive Bereiche haben.

In der anschließenden Diskussionsrunde nutzten die Teilnehmenden die Gelegenheit, um individuelle Fragen zu stellen und zentrale Aspekte zu vertiefen. Besonders rege diskutiert wurden die Auslegung des Neuheitsbegriffs, der richtige Zeitpunkt für eine Anmeldung und die Patentierbarkeit biologischer Materialien wie Pilze und Bakterien.

bild michaela 550"Patente und Schutzrechte im Überblick © Dr. Michaela Kirndörfer

Am 30. September 2025 fand im Rahmen der HortiSustain-Online-Infoveranstaltungsreihe eine Informationsveranstaltung zum Thema „Patente und Schutzrechte“ statt. Ziel der Veranstaltung war es, den Teilnehmenden einen fundierten Überblick über die Grundlagen, Möglichkeiten und Strategien im Bereich des geistigen Eigentums (Intellectual Property) zu vermitteln. Als Experte referierte Herr Dr. Thomas Widmann, Patent- und Innovationsmanager der TransMIT GmbH, der Verwertungsagentur der mittelhessischen Hochschulen. Mit seiner langjährigen Erfahrung im Bereich Schutzrechte bot er praxisnahe Einblicke in die ver-schiedenen Formen und Verfahren der Sicherung geistigen Eigentums. Die Veranstaltung richtete sich insbesondere an Akteure aus Forschung, Entwicklung und Praxis im Bereich Gartenbau und Agrarwissenschaften. Dr. Widmann stellte den Begriff des geistigen Eigentums (Intellectual Property – IP) vor. Er erläuterte, dass der Schutz von geistigem Eigentum eine Vielzahl von immateriellen Schutzrechten umfassen kann, darunter Patente, Marken, Gebrauchsmuster und Sorten-schutzrechte. Diese Rechte ermöglichen es, Ideen, technische Innovationen und kreative Leistungen rechtlich abzusichern und wirtschaftlich zu verwerten. Ein Schwerpunkt der Veranstaltung lag auf den Voraussetzungen für die Patentierbarkeit von Erfindungen gemäß dem deutschen Patentgesetz und dem Europäischen Patent-übereinkommen. Demnach ist eine Erfindung nur patentfähig, wenn sie neu ist (also der Gegenstand der Erfindung nicht öffentlich bekannt ist), auf einer erfinderischen Tätigkeit beruht, ausführbar ist und gewerblich anwendbar ist. In diesem Zusammenhang wurde der Begriff des „Standes der Technik” eingeführt. Damit ist jenes Wissen gemeint, das zum Zeitpunkt der Patentanmeldung bereits öffentlich zugänglich ist. Dies ist ein zentra-ler Aspekt bei der Prüfung der Neuheit einer Erfindung. Hier insbesondere entfaltete sich eine Diskussion mit den Teilnehmern über den richtigen Umgang mit neuen Daten be-züglich des Zugangs Dritter vor einer Patentanmeldung.

 

Ein weiterer Schwerpunkt des Vortrags war das Patentierungsverfahren beim Deutschen Patent- und Markenamt. Dieses umfasst mehrere Schritte, darunter die Einreichung der Patentanmeldung, die formale und inhaltliche Prüfung sowie gegebenenfalls die Bearbei-tung von Einwänden und Einsprüchen. Der Prozess bis zur Erteilung eines Patents kann mehrere Jahre dauern, ist kostenintensiv und erfordert neben juristischem auch techni-sches Fachwissen im Umgang mit den Entgegenhaltungen und Argumenten des Patent-amts. Für den Bereich Gartenbau ist das Beispiel des Sortenschutzes besonders relevant. Die-ser schützt das geistige Eigentum an neuen Pflanzensorten. Jeder Züchter oder Entde-cker einer neuen Sorte kann beim Bundessortenamt Sortenschutz nach dem Sorten-schutzgesetz (SortG) beantragen. Voraussetzung ist, dass die Sorte unterscheidbar, ho-mogen, beständig und neu ist und über eine eintragbare Sortenbezeichnung verfügt. Die Schutzdauer beträgt in der Regel 25 Jahre, bei bestimmten Kulturen wie Reben, Kartof-feln oder Bäumen auch 30 Jahre. Ein anschauliches Beispiel, das Dr. Widmann vorstellte, war eine neu gezüchtete Apfelsorte mit Schorfresistenz, die besonders für bestimmte Klimazonen geeignet ist. Durch den Sortenschutz kann der Züchter verhindern, dass an-dere diese Sorte ohne Genehmigung zu kommerziellen Zwecken verwenden. Abschließend wurde auf die wirtschaftliche Bedeutung von Schutzrechten eingegangen. In Bereichen mit hohen Entwicklungs- und Forschungskosten, wie beispielsweise bei Arzneimitteln oder Pflanzenschutzmitteln, sind Patente oft die einzige Möglichkeit, um die getätigten Investitionen langfristig (in der Regel 20 Jahre) zu sichern und zu refinan-zieren.

Die Infoveranstaltung endete mit einer offenen Diskussionsrunde, in der die Teilneh-menden dem Experten Fragen stellten und einzelne Aspekte vertiefend diskutieren konn-ten. Dabei wurden unter anderem die genaue Auslegung des Neuheitsbegriffs und der Umgang mit bereits öffentlich bekannten Ergebnissen besprochen. Auch Fragen zur Wirtschaftlichkeit von Patentanmeldungen, beispielsweise zu den Kosten und dem rich-tigen Zeitpunkt einer Anmeldung, wurden intensiv diskutiert. Besonders praxisrelevant war die Frage, ob es überhaupt noch sinnvoll ist, eine Erfindung zu patentieren, wenn die Ergebnisse bereits auf Kongressen oder in Präsentationen gezeigt wurden. Ebenso wur-de das Thema angesprochen, ob und unter welchen Bedingungen neu erfundene Arten von Pilzen und Bakterien patentiert werden können. Die Veranstaltung verdeutlichte eindrucksvoll die Relevanz des systematischen Schutzes geistigen Eigentums in Forschung und Entwicklung zur Sicherung des wirtschaftlichen Erfolgs. Dr. Widmann gelang es, die komplexe Materie in einer praxisnahen und ver-ständlichen Weise zu vermitteln und die Teilnehmenden für den strategischen Umgang mit Schutzrechten zu sensibilisieren.

Ende Infoveranstaltung 17:10 Uhr.

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